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Baumfällsaison beginnt in …

Baumfällung über die Nebenkosten abrechnen

Endlich gibt es Sicherheit für Vermieter, Baumfällung über die Nebenkosten abrechenbar. Wir erklären ihnen wie es funktioniert.

Baumfällung gehört zur Gartenpflege!

Immer wieder wurden wir Baumfäller gefragt, ob die Kosten der Baumfällung auf die Nebenkostenabrechnung umlegbar ist. Bis Ende 2020 wurde die Meinung vertreten das einmal Leistungen, wie die Baumfällung, nicht in die Nebenkostenabrechnung mit Einfließen dürfen.

Mit dieser Frage hat sich nun das Landgericht München beschäftigt. Am 19.11.2020 gab es endlich ein Urteil dazu, was wir ihnen nicht vorenthalten möchten.

Unter gewissen Umständen sind die Kosten für das Baumfällen doch Nebenkosten fähig.

Der Posten "Gartenpflege", in den Nebenkosten, schließt auch die Kosten für das Baumfällen von morschen, abgestorbenen und kranken Bäumen mit ein.

Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass zwingend eine ordentliche Rechnung notwendig ist. Hier sollten auch die einzelnen Leistungen wie Entsorgung einzeln aufgeschlüsselt sein.

Das Urteil hierzu LG München I, Endurteil v. 19.11.2020 – 31 S 3302/20

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-31290

 

Haben sie Bäume zu fällen oder wollen die Hecke wieder schön haben, dann kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Vorgespräch.

 

Baumfäller Telefon 0351 270464223

Mail: info@baumservice-dresden.de

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*Wir helfen ihnen bei Fällung in Dresden und im Umkreis von 70km, Bautzen, Pirna, Meißen, Chemnitz, Freiberg.


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