Baumservice Dresden
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Zur AnfrageSturmschaden am Baum: Was tun, wer zahlt?
Baum umgestürzt, Ast abgebrochen, Krone hängt? Was Sie nach einem Sturm sofort tun sollten, wer den Schaden zahlt und wann Sie den Baumdienst rufen.Nach einem Sturm, Gewitter oder starkem Schneefall sieht es in vielen Gärten übel aus: abgebrochene Äste, ein schief stehender Baum oder sogar ein umgestürzter Stamm auf dem Dach, dem Zaun oder dem Auto. Jetzt kommt es darauf an, besonnen und in der richtigen Reihenfolge zu handeln.
Sofort: Sicherheit geht vor
- Abstand halten. Gehen Sie nicht unter beschädigte Bäume und hängende Äste. Auch nach dem Sturm können Teile ohne Vorwarnung herabfallen.
- Nicht selbst sägen. Gebrochene Stämme und Äste stehen oft unter hoher Spannung und können beim Ansägen unberechenbar ausschlagen. Das ist Arbeit für Profis.
- Bereich absperren. Halten Sie Kinder, Nachbarn und Passanten fern.
- Stromleitung betroffen? Liegt ein Baum auf einer Leitung, halten Sie großen Abstand und rufen Sie sofort den Netzbetreiber oder die Feuerwehr (112).
- Straße oder Gehweg blockiert? Bei unmittelbarer Gefahr für den öffentlichen Verkehr: Feuerwehr (112) oder Polizei (110).
Schaden dokumentieren
Bevor etwas weggeräumt wird:
- Fotos und Videos von Baum, Bruchstellen und allen Schäden an Haus, Auto, Zaun,
- Datum und Uhrzeit notieren, wenn möglich auch die Wetterlage (z. B. Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes),
- Versicherung zeitnah informieren.
Die Fotos brauchen Sie auch, wenn ein geschützter Baum wegen Gefahr im Verzug sofort gefällt werden muss – dann ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Dresden unverzüglich zu informieren und die Dringlichkeit zu belegen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Fällgenehmigung.
Wer zahlt den Schaden?
Die folgenden Hinweise sind allgemein. Maßgeblich ist immer Ihr Versicherungsvertrag.
- Schaden am Haus: Meist die Wohngebäudeversicherung, wenn Sturmschäden eingeschlossen sind. Viele Versicherer sprechen von Sturm ab Windstärke 8. Oft sind auch die Kosten für das Entfernen eines Baumes eingeschlossen, der das Gebäude beschädigt hat – prüfen Sie Ihre Bedingungen.
- Schaden am Auto: In der Regel die Teilkasko.
- Schaden an Möbeln und Gegenständen im Haus: die Hausratversicherung.
- Baum ist nur umgestürzt, ohne weiteren Schaden: Die Kosten für das Wegräumen tragen Sie meist selbst.
- Baum des Nachbarn hat Ihr Eigentum beschädigt: Stürzt ein gesunder Baum bei einem außergewöhnlich starken Sturm um, haftet der Eigentümer nach der Rechtsprechung in der Regel nicht. Anders kann es sein, wenn der Baum erkennbar krank oder geschädigt war.
Baum retten oder fällen?
Nicht jeder beschädigte Baum muss weg. Wir sehen uns den Baum an und entscheiden mit Ihnen:
- Einzelne abgebrochene Äste: Wir schneiden die Bruchstellen sauber nach, damit keine Fäule entsteht. Mehr zur Baumpflege.
- Gespaltener Stamm, gelockerte Wurzeln, schiefe Stellung: Hier ist eine Fällung meist unvermeidbar.
- Baum liegt auf Haus oder Auto: Wir tragen ihn kontrolliert Stück für Stück ab, damit kein weiterer Schaden entsteht – mit Klettertechnik oder Hebebühne. Mehr zu Windbruch, Schneebruch und Sturmbruch.
Vorbeugen ist besser
Die meisten Bäume, die im Sturm brechen, waren schon vorher geschwächt: durch Totholz , Pilzbefall, Fäule am Stammfuß oder eine zu große, einseitige Krone. Wer seine Bäume regelmäßig ansieht und rechtzeitig pflegen lässt, senkt das Risiko deutlich. Anzeichen, auf die Sie achten sollten: tote Äste, Pilze am Stamm oder an den Wurzeln, Risse, Höhlen und eine plötzlich schiefe Stellung. Für Hausverwaltungen, Unternehmen und Kommunen mit vielen Bäumen bietet unsere Schwestermarke Baumkontrolle Dresden regelmäßige, dokumentierte Baumkontrollen an.
Wir helfen nach dem Sturm
Wir sichern beschädigte Bäume, fällen gefährliche Bäume und räumen auf – in Dresden und im Umkreis von rund 50 Kilometern. Bei Gefahr reagieren wir innerhalb von 24 Stunden.
Telefon 0351 270464223 · E-Mail info@baumservice-dresden.de · Anfrageformular
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